vereinbarte Beschaffenheit

  • <p>Vereinbart ist die Beschaffenheit, wenn sich dem Kaufvertrag entnehmen lässt, dass die Kaufsache in einem bestimmten Zustand zu übereignen ist.</p>

    Die vereinbarte Beschaffenheit liegt nicht vor, wenn ein PKW die angegebene Höchstgeschwindigkeit nicht erreicht. Man versteht unter der Beschaffenheit jede Eigenschaft und jeden der Sache anhaftenden tatsächlichen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Zustand. Der Begriff ist sehr weit gefasst. So ge­hört zur Beschaffenheit einer Sache beispielsweise, dass auf ei­nem Haus ein Kredit lastet, eine bestimmte Sandsorte grobkör­nig ist oder das Auto einen bestimmten Lack hat. Im BGB wird man zur Beschaffenheit keine weiteren Erläuterungen finden.

    Eine vereinbarte Beschaffenheit (Eigenschaft) liegt vor, wenn sich aus dem Kaufvertrag ergibt, welchen Zustand oder Zweck die Kaufsache haben soll. Der Verkäufer ist dann verpflichtet, den Gegenstand auch so zu verkaufen. Die Beschaffenheit ergibt sich explizit aus dem Vertrag. Ausreichend ist eine Beschreibung des Gegenstand. Diese findet man oft in Katalogen oder Internet Shops. Die Beschreibung kann sich auf beliebig viele Eigenschaften beziehen, ausreichend ist aber auch eine beschriebene Eigenschaft, z.B. ein bestimmter Farbton. Die Beschaffenheit ist dann vereinbart, wenn sich dem Kaufvertrag entnehmen lässt, dass der Verkäufer den Gegenstand in einem bestimmten Zustand zu übergeben hat. Die Beschreibung einer Ware im Online Shop wird beispielsweise Vertragsinhalt. Aus ihr ergibt sich welcher Artikel mit welchen Eigenschaften geliefert wird.

    Die Beschaffenheit kann auch stillschweigend oder konkludent vereinbart werden.


    Entspricht die tatsächliche Beschaffenheit (Ist-Beschaffenheit) nicht der vereinbarten Beschaffenheit (Soll-Beschaffenheit), liegt ein Sachmangel vor.

    Viele Shop´s im Internet, Kataloge oder Werbeprospekte von Supermärkten behalten sich Farbabweichungen der verkauften Gegenstände bezüglich der Fotos vor. Solche Vorbehalte sind wirksam.

    In vielen Fällen wird zwischen Käufer und Verkäufer keine Beschaffenheit vereinbart. Vor allem bei alltäglichen Käufen wechseln sich beide kaum über irgendwelche Beschaffenheiten oder Zustände aus. Eine Tomate ist zum Essen da und nicht zum kegeln. Das setzt man einfach voraus und verliert darüber kein Wort. Hier kann die vorausgesetze Verwendung einschlägig sein.

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