Puppe Cayla spioniert und ist verboten

Die Spielzeugpuppe Cayla ist eigentlich eine süße Sache für kleine Kinder. Sie hört zu und kann auch antworten. Sie sieht und kann reagieren. Als smartes Spielzeug lässt sie sich über Bluetooth mit dem Internet verbinden und kann so Mikrophon und Kamera nutzen. Jedoch ist die Puppe so ein hohes Sicherheitsrisiko, dass nunmehr die Bundesnetzagentur die Puppe und deren Verwendung verboten hat.


Bereits der Besitz ist nunmehr strafbar. Betroffene können jedoch nach der Vernichtung der Puppe ihr Geld vom Händler zurück erhalten, wenn sie die Vernichtung nachweisen. Dazu dient entweder ein Foto der zerstörten Puppe oder ein entsprechendes Protokoll vom kommunalen Recyclinghof. Den Vordruck bietet die BNetzA auf ihrer Webseite zum Download.


Die Bundesnetzagentur kann die Vernichtung des Spielzeuges auch unter Androhung von Bußgelder bis 25.000 Euro erzwingen.