Melderegister und Anfragen von Adresshändlern

Auch die Redaktion erhält ab und zu Werbung von Unternehmen per Post, von denen wir noch nie etwas gehört haben. Oft gibt es gar keinen Kontakt zu den Unternehmen.


Eine Ursache für solche Werbung kann darin liegen, dass die Adressen von Unternehmen von den Melderegistern der Städte und Gemeinden stammen. Die Melderegister sind die Verzeichnisse der Bewohner. Jeder Bürger ist im Melderegister verzeichnet. Wird ein Personalausweis beantragt oder meldet man sich bei Umzug in einer anderen Gemeinde an, spielt das Melderegister die zentrale Rolle.


Das Melderegister enthält eine Vielzahl persönlicher Daten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Datum des Zuzugs, Erst- oder Zweitwohnsitz ect.


Die Gemeinden geben die enthaltenen Daten an Unternehmen weiter und erzielen damit nicht unerhebliche Einnahmen. Allerdings nur, wenn man der Weitergabe der eigenen Daten nicht widersprochen hat.


Den Widerspruch zur Weitergabe der persönlichen Daten außerhalb des Zwecks des Melderegisters kann man gegenüber der Meldebehörde in der Gemeinde formfrei formulieren. Bestehen Sie aber auf einer Eingangsbestätigung Ihres Schreibens und der Bestätigung, dass Ihre Daten nicht mehr weitergegeben werden. Sollten Sie demnächst einen neuen Pass oder Personalausweis benötigen, widersprechen Sie der Weitergabe der Daten gleich bei der Beantragung. Die meisten Meldestellen halten dafür entsprechende Formulare bereit. [@]